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Schiedsmann / Schiedsfrau für den Schiedsamtsbezirk „Nümbrecht I“ gesucht

Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe von Schiedspersonen darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten.


Ein Baum des Nachbarn, dessen Zweige in den eigenen Garten ragen? Ein Zaun, der zu hoch ist oder an falscher Stelle errichtet wurde? Eine verbale Auseinandersetzung bei der sich zwei Parteien gegenseitig hochschaukeln, dass sie einander beleidigen und sich schlussendlich gar nichts mehr sagen können ?

Es gibt verschiedene Anlässe, die über kurz oder lang insbesondere unter Nachbarn zu Streit und Abneigung führen können.

Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe von Schiedspersonen darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten. Die Schiedsperson vermittelt unparteiisch und versucht eine gemeinsame Lösung zu erarbeiten.

Für den verstorbenen Schiedsmann Paul Gerhard Stöcker wird für den Schiedsamtsbezirk I (südlicher Gemeindebezirk) eine neue Schiedsperson gesucht.

Dieser Bezirk umfasst, neben dem Hauptort Nümbrecht, die Gemeindeteile Ahebruch, Ahlbusch, Alsbach, Altennümbrecht, Benroth, Berkenroth, Breitewiese, Buch, Friedenthal, Geringhausen, Geringhauser Mühle, Göpringhausen, Grunewald, Haan, Harscheid, Heddinghausen, Heide, Holsteinsmühle, Homburg-Bröl, Hömel, Huppichteroth, Kurtenbach, Langenbach, Lindscheid, Lindscheider Mühle, Loch, Mildsiefen, Neuroth, Niederbreidenbach, Niederelben, Oberelben, Ödinghausen, Röttgen, Rose, Schönhausen, Spreitgen, Stranzenbach, Straße und Wirtenbach.

Das Schiedsamt ist ein Ehrenamt. Die Schiedsperson soll mindestens 25 Jahre, aber nicht über 75 Jahre alt sein und in dem Schiedsamtsbezirk ihren Wohnsitz haben. Schiedspersonen erhalten keine Vergütung, sondern einen Auslagenersatz bzw. eine Aufwandsentschädigung. Die Amtszeit beträgt 5 Jahre. Die Schiedsperson wird vom Rat der Gemeinde gewählt und anschließend durch den Direktor des Amtsgerichtes Waldbröl bestätigt.

Die Schiedspersonen werden für ihr Amt u.a. durch das Schiedsamtsseminar und regionale Fortbildungsveranstaltungen des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. hinreichend ausgebildet. Die Gemeinde Nümbrecht bietet den Amtsinhaberinnen und Amtsinhabern deshalb regelmäßig die Teilnahme an Einführungs- und Fortbildungsseminaren an.

Ausführliche Informationen über das Schiedsamt können dem Internet unter www.schiedsamt.de entnommen werden.

Für Rückfragen steht Herr Uwe Köster unter 02293/302-160 oder uwe.koester@nuembrecht.de gerne zur Verfügung.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die im Schiedsamtsbezirk wohnen, werden gebeten, sich bis zum 20. Dezember 2023 bei der Gemeinde Nümbrecht, Der Bürgermeister, Hauptstraße 16, 51588 Nümbrecht schriftlich zu bewerben. Bewerbungen von Personen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht.

Quelle: Wikipedia


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